Der erste Termin dient der ruhigen und sorgfältigen Einordnung Ihrer aktuellen Situation.
Im Mittelpunkt steht ein ausführliches ärztliches Gespräch, in dem Ihre Beschwerden,
Ihre Lebenssituation sowie relevante medizinische Aspekte besprochen werden.
Ziel ist es, ein möglichst genaues Verständnis Ihrer individuellen Situation zu entwickeln
und erste diagnostische Einschätzungen vorzunehmen.
Auf Grundlage des Erstgesprächs besprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen.
Die folgenden Termine dienen der weiteren diagnostischen Klärung sowie der individuell abgestimmten Behandlung.
Die Behandlung erfolgt im Rahmen ärztlicher Gespräche und kann – je nach Fragestellung –
durch verhaltenstherapeutische Elemente und eine medikamentöse Behandlung ergänzt werden.
Falls medizinisch sinnvoll, können auch körperliche und stoffwechselbezogene Faktoren
in Diagnostik und Behandlung einbezogen werden.
Hierzu zählen unter anderem:
• Erhebung und Einordnung relevanter Laborwerte
• Berücksichtigung von Schlaf, Ernährung und Stoffwechsel
• individuelle Empfehlungen im Rahmen des Behandlungskonzepts
Die Diagnostik einer ADHS im Erwachsenenalter erfolgt in meiner Praxis in der Regel in mehreren Schritten.
Sie umfasst üblicherweise:
• ein ausführliches erstes diagnostisches Gespräch
• einen weiteren Termin zur vertieften standardisierten Diagnostik
• ein abschließendes Gespräch zur diagnostischen Einordnung und zur Besprechung der weiteren Behandlung
Je nach Fragestellung können ergänzend Vorbefunde oder weitere Informationen
zur biografischen Entwicklung einbezogen werden. Ziel ist eine sorgfältige differenzialdiagnostische Einordnung.
Nicht jede Konzentrations- oder Aufmerksamkeitsstörung ist Ausdruck einer ADHS.
Daher lege ich Wert auf eine strukturierte und fachärztlich fundierte Diagnostik.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Privatversicherte erhalten in der Regel eine Erstattung entsprechend ihres individuellen Tarifs und der jeweiligen Vertragsbedingungen.
Bei Beihilfe erfolgt die Erstattung im Rahmen der geltenden Beihilfevorschriften.
Je nach Art und Umfang der Behandlung kann die Abrechnung auf Grundlage
einer individuellen schriftlichen Honorarvereinbarung erfolgen.
Über die voraussichtlichen Kosten informiere ich Sie vor Behandlungsbeginn transparent.
Eine vollständige Kostenübernahme durch private Krankenversicherung oder Beihilfe
kann nicht in jedem Fall gewährleistet werden
Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten können die Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt in der Regel nicht.